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   OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 2 ME 2/10   

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https://dejure.org/2010,14456
OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 2 ME 2/10 (https://dejure.org/2010,14456)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.01.2010 - 2 ME 2/10 (https://dejure.org/2010,14456)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 2 ME 2/10 (https://dejure.org/2010,14456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei Beachtung von § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vereinbarkeit einer alleinigen Prüfung des Vorbringens des Beschwerdeführers durch das Beschwerdegericht mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4 S. 3, 6
    Vereinbarkeit einer alleinigen Prüfung des Vorbringens des Beschwerdeführers durch das Beschwerdegericht mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit einer alleinigen Prüfung des Vorbringens des Beschwerdeführers durch das Beschwerdegericht mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 2 ME 2/10
    Ein Gehörsverstoß liegt nicht vor, wenn das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten aus Gründen prozessualer Darlegungspflichten unberücksichtigt lässt (BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009 - BVerwG 9 B 64.08 -, NVwZ 2009, 329).
  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 2 ME 2/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des formellen und materiellen Rechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (BVerwG, Beschl. v. 23.6.2008 - BVerwG 9 VR 13.08 -, NVwZ 2008, 1027, 1028; Beschl. v. 3.1.2006 - BVerwG 7 B 103.05 -, juris; Senat, Beschl. v. 27.6.2008 - 2 NB 326/08 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2009 - 2 ME 313/09

    Anspruch auf Unterlassung von im Zusammenhang mit der Erfüllung hoheitlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 2 ME 2/10
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gemäß § 152 a Abs. 1 VwGO gegen den ihm am 21. Dezember 2009 bekannt gegebenen Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2009 - 2 ME 313/09 - mit dem Ziel, das Beschwerdeverfahren fortzuführen und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, ist zulässig, bleibt in der Sache aber erfolglos.
  • BVerwG, 03.01.2006 - 7 B 103.05

    Darlegung einer entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 2 ME 2/10
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber nicht verletzt, wenn das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des formellen und materiellen Rechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (BVerwG, Beschl. v. 23.6.2008 - BVerwG 9 VR 13.08 -, NVwZ 2008, 1027, 1028; Beschl. v. 3.1.2006 - BVerwG 7 B 103.05 -, juris; Senat, Beschl. v. 27.6.2008 - 2 NB 326/08 -).
  • OVG Sachsen, 21.04.2008 - 1 D 38/08

    Anhörungsrüge; Rechtsstandpunkt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 2 ME 2/10
    Der Antragsteller übersieht mithin, dass es im Rahmen der Anhörungsrüge gemäß § 152 a VwGO auf die Frage der - tatsächlichen oder vermeintlichen - inhaltlichen (Un-)Richtigkeit nicht entscheidungserheblich ankommt (Sächsisches OVG, Beschl. v. 21.4.2008 - 1 D 38/08 -, Sächs.VBl. 2008, 194).
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